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NEU: Velohaftpflicht - Wegfall der Vignettenpflicht für Fahrräder

Seit dem 1.1.2012 sind die Velovignetten nicht mehr obligatorisch.

Bisher war mit der Velovignette auch eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verknüpft. Mit dem Wegfall der Vignettenpflicht, muss neu jeder Fahrradlenker selber für eine derartige Versicherung besorgt sein.

Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, muss nichts unternehmen. In dieser Versicherung ist die Deckung von Haftpflichtschäden, verursacht durch Fahrräder, bereits enthalten.