Hausratversicherung: Stimmt die Versicherungssumme noch?

Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat zählen grundsätzlich bewegliche Gegenstände, die den versicherten Personen privat gehören und sich am versicherten Ort befinden. Vereinfacht gesagt: alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Vertrag.
Versichert wird der Hausrat häufig zum Neuwert. Das ist nicht dasselbe wie der aktuelle Verkaufswert. Für die Versicherungssumme ist daher massgebend, was die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Gegenstände kosten würde.
Weshalb ist eine zu tiefe Summe problematisch?
Ist der gesamte Hausrat deutlich mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme, kann eine Unterversicherung vorliegen. Je nach Vertragsregelung droht nicht nur bei einem Totalschaden eine Begrenzung; auch Teilschäden können gekürzt werden. Manche Produkte enthalten einen Unterversicherungsverzicht, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine zu hohe Summe ist ebenfalls nicht sinnvoll. Sie führt möglicherweise zu einer höheren Prämie, ohne dass im Schadenfall mehr als der tatsächliche versicherte Schaden ersetzt wird.
Wann sollte überprüft werden?
Eine Neuberechnung empfiehlt sich insbesondere nach:
- einem Umzug oder dem Zusammenziehen als Paar;
- der Gründung einer Familie;
- grösseren Anschaffungen oder einer neuen Wohnungseinrichtung;
- dem Kauf teurer Velos, Sportgeräte oder Unterhaltungselektronik;
- Erbschaften, Schmuck- oder Kunstkäufen;
- längerer Zeit ohne Anpassung.
Wertsachen können eigenen Limiten oder besonderen Aufbewahrungsvorschriften unterliegen. Ein Gesamtbetrag allein genügt daher nicht immer.
Praktische Bestandsaufnahme
Eine Raum-für-Raum-Liste ist meist realistischer als eine grobe Schätzung. Fotos und Kaufbelege erleichtern im Schadenfall den Nachweis. Wichtig sind auch Keller, Estrich, Garage und Gegenstände, die vorübergehend ausser Haus verwendet werden.
Fazit
Die Hausratversicherung sollte mit dem Haushalt mitwachsen – und bei einer Verkleinerung auch wieder angepasst werden. Eine Überprüfung alle paar Jahre oder nach einem grösseren Lebensereignis verhindert, dass Versicherungssumme und Realität auseinanderdriften. Wir empfehlen hier die eigenständige Überprüfung anhand von statischen Werten auf der Helvetia oder Mobiliar.
Nicht der Anschaffungspreis von damals zählt, sondern was die Wiederbeschaffung heute kosten würde.


